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Jöran Muuß-Merholz und Thomas Pfeiffer sind beide Diplom-Pädagogen. Rednerpulte, Diskussionspodien und Seminarräume sind ihr zweites Zuhause. Hier finden Sie mehr über die Autoren und ihre Kontaktdaten.

Übrigens: Wenn Sie sich nicht für einen der beiden Herren entscheiden können, nehmen Sie einfach beide. 😉 Im Ernst: Zur Reduzierung der Reisekosten kommt, wenn Sie keinen Wunsch haben, derjenige, der Ihnen geographisch näher ist. Jöran Muuß-Merholz ist meist in Hamburg, Thomas Pfeiffer in München.

Wie kann ich mich bei Facebook anmelden, ohne die eigene E-Mail-Adresse preiszugeben?

Screenshot von www.trashemail.deWegwerf- und Zweit-Adressen

Wie auf Seite 185 im Buch versprochen geben wir Ihnen hier eine Übersicht, wie man Facebook seine „richtige“ E-Mail-Adresse nicht preisgibt. Das geht z.B. durch eine Zweit-Adresse oder, wenn man sich für Dienste wie Facebook nur testweise anmelden möchte, über eine Weg-Werf-Adresse, die man nur kurzfristig nutzt. Wie kann ich mich bei Facebook anmelden, ohne die eigene E-Mail-Adresse preiszugeben? weiterlesen

Facebook für Kinder unter 13 Jahren? Die Fakten

Diverse Medien berichten, Facebook plane einen speziellen Zugang für Kinder unter 13 und deren Eltern. Die Fakten dazu:

  • Viele Kinder unter 13 sind schon längst bei Facebook.
  • Die faktische Altersprüfung beschränkt sich auf eine Rechenaufgabe.
  • Tipp: Was sollen Eltern tun, wenn ihr Kind zu Facebook will?
  • Es geht Facebook nicht (nur) darum, mehr Werbung zu verkaufen.
  • Eine echte Alterskontrolle wäre höchst schwierig umzusetzen.
  • Häufig ist für Kinder bei Facebook gar nicht das Soziale Netzwerk entscheidend.
  • Die Meldung basiert auf sehr dünnen Fakten.

Ausführlich haben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema in einem Faktenblatt zusammengestellt: Facebook für Kinder unter 13 Jahren – die Fakten (pdf).

Antworten auf die wichtigsten Fragen

1. Will Facebook jetzt auch unter 13-jährige Kinder auf der Plattform?

Zunächst muss klargestellt werden: Facebook hat schon unter 13-jährige Kinder auf der Plattform. Und zwar sehr viele (siehe unten). Das Wall Street Journal hat am 4.6.2012 einen Bericht veröffentlicht, den viele andere Medien aufgegriffen haben. Demnach überlegt Facebook, einen gesonderten Zugang für Kinder mit elterlicher Aufsicht einzurichten. Nach diesen Überlegungen sollen Eltern dann kontrollieren können, mit wem ihr Kind auf Facebook zu tun hat und welche Apps es benutzt.

2. Wie ist die Lage bisher?

„Du wirst Facebook nicht verwenden, wenn du unter 13 Jahre alt bist“, so steht es in Abschnitt 4 der Nutzungsbedingungen von Facebook. Das ist eine klare Ansage. Doch die Realität sieht anders aus. Facebook beschränkt die Prüfung des Alters darauf, bei der Anmeldung nach dem Geburtsdatum zu fragen. Wer nach diesem Datum 13 oder älter ist, bekommt das Benutzerkonto. Die faktische Prüfung beschränkt sich also darauf, ob ein Nutzer bei der Anmeldung mindestens 13 von der aktuellen Jahreszahl subtrahieren kann.
Es gibt Untersuchungen, nach denen bei den 12-jährigen mehr als die Hälfte und selbst bei den 11-jährigen jedes dritte Kind bei Facebook registriert ist. Zwar beziehen sich diese Zahlen nur auf die USA. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch in deutschsprachigen Ländern Hunderttausende von Kindern entgegen der Nutzungsbedingungen auf Facebook unterwegs sind. Es ist absolut nicht unüblich, dass 11- oder 12-jährige auf Facebook sind. Meistens wissen die Eltern das auch.

3. Was sollen Eltern tun?

Die Nutzungsbedingungen von Facebook sind eindeutig. Es handelt sich auch nicht um eine Altersempfehlung, sondern um eine ganz klare Regelung. Formell lässt sich die Frage, ob man da nicht ein Auge zudrücken könnte, einfach beantworten: Nein, das geht nicht.
In der Praxis kann die Frage allerdings deutlich schwieriger zu beantworten sein, wenn ein 12-jähriges Kind vor den Eltern steht und fleht: „Alle meine Freunde sind bei Facebook – ich will auch!“ Was tun? Das Kind hat möglicherweise recht. Andererseits wird es bei den wenigsten Eltern zum Erziehungsstil zählen, dem Kind wissentlich den Verstoß gegen geltende und bekannte Regeln zu erlauben und zu ermöglichen. Es handelt sich also weniger um eine technische oder juristische, sondern um eine pädagogische Frage. Eltern müssen abwägen: Was wiegt schwerer: der bewusste Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen eines Unternehmens oder die Ablehnung des Kinderwunsches?

Eltern sollten dabei berücksichtigen, wie sicher ihr Kind im Umgang mit Sozialen Netzwerken ist. Auf keinen Fall sollte man ein 12-jähriges Kind durch einen Sprung ins kalte Wasser alles durch eigene Erfahrungen lernen lassen. Eltern müssen unbedingt wissen, wie Facebook tickt und was es zu beachten gilt. Privatsphäre, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Cybermobbing … – das sind nur einige Schlagworte. Auf Dauer können Eltern das nicht ausklammern. Es ist nicht die Frage, ob – sondern wann Eltern sich zusammen mit ihren Kindern mit diesen Themen beschäftigen.

Entscheidend ist: Lernt das Kind den Umgang mit Facebook auf eigene Faust und über die Methode „Versuch und Irrtum“? Oder können Eltern kompetente Begleitung anbieten? Wenn Eltern Unterstützung leisten wollen (oder überhaupt erst einmal wissen wollen, was ihre Kinder da machen), dann führt kein Weg darum herum: Eltern müssen selbst wissen, wie Facebook funktioniert.

Ein Tipp: Häufig ist für Kinder bei Facebook gar nicht das Soziale Netzwerk entscheidend. Meistens sind es die Spiele, die auf Facebook zu finden sind, die den großen Reiz ausmachen. Eltern sollten prüfen, ob das Bedürfnis ihrer Kinder nicht auch durch andere Spiele jenseits von Facebook gestillt werden kann.

4. Welches Interesse von Facebook steht dahinter?

Es wird nun in Deutschland schnell gesagt: „Facebook will die Daten der jungen Nutzer haben, um noch mehr Werbung zu verkaufen.“ Das stimmt so nicht.

Selbstverständlich ist Facebook sehr interessiert an allen Nutzerdaten, die es bekommen kann. Aber die Kinder sind ja schon jetzt auf Facebook, also bekommt Facebook schon viele dieser Daten. Wichtiger ist: Auch in den USA ist die Debatte um Privatsphäre und Regulierung inzwischen auf nennenswertem Niveau angelangt. Wir haben sogar einen Attorney General (entspricht etwa dem Justizminister) in einem Bundesstaat, der Facebook drängt, eine kindgerechte Umgebung zu schaffen.

Es könnte gut sein, dass Facebook die Angst treibt, dass man dem Unternehmen Alterskontrollen vorschreibt. Und das will Facebook auf keinen Fall! Denn zu den Grundsätzen von Facebook gehört es, die Hürden so niedrig wie möglich zu halten, so dass möglichst viele Menschen das Angebot nutzen. Eine Alterskontrolle wäre ein riesiges Problem für das Unternehmen!

Ein anderer Aspekt: Facebook verdient ja nicht nur an der Werbung, sondern auch daran, dass die Nutzer auf der Plattform zum Beispiel für Spiele bezahlen. In dem Bericht des Wall Street Journals heißt es ganz explizit, dass die angedachten Kinderzugänge mit den Benutzerkonten der Eltern verknüpft sind – und dass die Eltern so für Spiele etc. bezahlen könnten! Der Spielemarkt ist schon heute enorm wichtig, wenn man sich Facebooks Einnahmen anschaut. Und ausgerechnet da sind die Kinder als Einnahmequelle im Moment nicht erreichbar, weil sie ja quasi „inoffiziell“ auf Facebook sind.

Das könnten die zwei großen Motive für Facebook sein: eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskontrolle verhindern und mehr Geld mit dem Zugang zu Spielen verdienen.

5. Wie wird das weiter gehen?

Das ist aus zwei Gründen völlig offen. Zum einen: Die Umsetzung wäre gar nicht so einfach, wie es vielleicht auf den ersten Blick aussieht. Man muss sich das für die Praxis vorstellen: Ich bin als Vater bei Facebook und möchte einen Zugang für mein Kind anlegen. Und das Kind ist vielleicht schon bei Facebook. Das heißt: Facebook muss nicht nur prüfen, ob ich „wirklich echt“ bin (und nicht von einem Kind ausgedacht), sondern auch noch, ob ich wirklich der Vater bin. Im Moment gibt es schon einen vergleichbaren Fall: Wenn man als Elternteil bei Facebook dafür sorgen will, dass das Konto eines Kindes gelöscht wird, dann muss man Facebook die Elternschaft nachweisen. Dafür verlangt Facebook: „Füge die Kopie einer notariellen Erklärung deiner Rechte als Eltern oder Vormund an. Wir können dir keine Informationen über das gemeldete Konto zur Verfügung stellen, wenn du uns diese Erklärung nicht zuschickst bzw. wenn die Erklärung als unzureichend bewertet wird.“ Man stelle sich vor, dass man nun von allen Eltern verlangen würde. Das würde kein Mensch mitmachen.

Zum anderen muss man sagen: Bisher haben wir kaum mehr als Gerüchte. Das Wall Street Journal, von dem die Meldung stammt, hat mit (nicht genannten) Leuten gesprochen, die mit Facebook-Mitarbeitern gesprochen haben sollen. Facebook selber sagt quasi nur „Wir loten gerade aus, was da möglich ist.“ Man darf also gespannt sein, was daraus wird.

Informationen zum Autor

Jöran Muuß-Merholz ist Diplom-Pädagoge und Vater von zwei Kindern im Facebook-fähigen Alter. Zusammen mit Thomas Pfeiffer hat er das Buch Mein Kind ist bei Facebook. Ratschläge und Tipps für Eltern geschrieben, das am 15.6.2012 erscheint. Im Buch gibt es ein gesondertes Kapitel „Was tut man, wenn ein Kind, das unter 13 Jahre ist, zu Facebook möchte (oder bereits dort ist)?

die Website zum Buch: facebook-fuer-eltern.net | das Buch bei Facebook: facebook.com/fuereltern